Kombinationsleistung
Wissen Sie was Kombinationsleistung ist?
Bei Kombinationsleistungen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert. Dabei werden maximal 40 % der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, wodurch es zu einer entsprechenden Reduzierung (max. 40 %) des Pflegegelds kommt. Beide Pflegeleistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und werden bei höheren Pflegegraden erhöht.
Diese Leistung kann auch mit dem Entlastungsbetrag (131,00 €) genutzt werden.
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